Bedingungen



Allgemeine Aufnahmekriterien an die KuSs ZO

  1. Höhe des altersgemässen und sportartspezifischen Leistungsniveaus, Beurteilung des prognostischen Leistungspotentials, unter Berücksichtigung des Trainings-
    alters und der biologischen Entwicklung (im regionalen/kantonalen/nationalen Vergleich; Swiss OlympicTalents Card; Leistungsentwicklung)


  2. Umfang und Qualität der schulexternen Ausbildung resp. des Trainings (mind. 10h strukturiertes Training/Woche, Planung/Organisation des Trainings, Trainingswochenplanung in Verbindung mit Schule, Ausbildung/Erfahrung der Trainer, Infrastruktur, Polysportivität)


  3. Grad der individuellen schulischen und ausserschulischen Motivation und Leistungsbereitschaft (schriftliche Argumentation SchülerIn, schriftliche Auskunft der aktuellen Klassenlehrperson bezügl. Arbeits- und Sozialverhalten und Einstufung, ev. persönliche Gespräche und zusätzlicher Fragebogen)


  4. Grösse des gesamten zeitlichen Aufwandes für die Reisewege: Schulstandort - Wohnort - Trainingsort(e) (mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von Tür zu Tür)


  5. Ausgewogene Durchmischung innerhalb der Sportarten resp. Kunstbereiche und im Geschlecht der Schülerinnen/Schüler (Berücksichtigung der Vielfalt der Kunstrichtungen und Sportarten; minimaler Anteil beider Geschlechter von ca. 33%, max. Anteil der Mannschaftssportler von ca. 33%)

    • Für die einzelnen Sportarten und Tanz gelten im weiteren spezielle Aufnahmebedingungen.
    • Die MusikschülerInnen müssen vor einem Expertengremium vorspielen.

Für eine definitive Aufnahme werden zusätzlich die Unterzeichnung einer schriftlichen Bildungsvereinbarung und eine Kostengutsprache durch die Schulpflege der Wohnortsgemeinde und/oder die Eltern verlangt.

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